Allgemeine Geschäftsbedingungen von den Combat Lions. Stand: Januar 2021
1. Die Höhe des vereinbarten Monatsbeitrages ist abhängig von der
Dauer der Mitgliedschaft.
12. Sachbeschädigung werden auf Kosten dessen behoben, der sie bewirkt hat. Der White Collar Boxing Club übernimmt keine Haftung für von dem Mitglied verursachte Unfälle sowie den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände oder Geld.
02. Die Mitgliedschaft verlängert sich stillschweigend um die auf dem Vertrag vereinbarte Laufzeit höchstens jedoch um jeweils 6 Monate, wenn sie nicht spätestens 4 Wochen vor Ablauf gekündigt wird. Die Kündigungserklärung bedarf der Schriftform per Mail an vertrag@wcbc.de
13. Die Rechte und Pflichten aus diesem Mitgliedsvertrag können von einem Rechtsnachfolger des White Collar Boxing Club übernommen werden, ohne dass es hierzu die Zustimmung des Mitglieds bedarf.
03. Jugend- und LilDragonverträge sind nach der vereinbarten Laufzeit monatlich künbar. Müssen nach Vertragsende jedoch zum 20.des Monats per Mail an kuendigung@cl-hh.de eingegangen sein. Bei späterem Einreichen verlängert sich der Vertrag um den Folgemonat.
14. Werden die Clubräume des White Collar Boxing Club an einen anderen Ort verlegt, der innerhalb zumutbarer Entfernung zum Wohnort des Mitgliedes liegt, so bleibt die Mitgliedschaft aufrecht. Gleiches gilt für einen berufsbedingten Wohnortswechsel des Mitgliedes.
04. Das Mitglied kann im Rahmen des abgeschlossenen Mitgliedschaftsvertrages das Leistungsangebot des White Collar Boxing Club innerhalb der Öffnungszeiten nutzen. Der White Collar Boxing Club behält sich eine Änderung der Öffnungszeiten sowie eine Schließung des Clubs zu gesetzlichen Feiertagen, Weihnachten und Silvester vor. Wird es dem White Collar Boxing Club aus Gründen die er nicht zu vertreten hat, unmöglich Leistungen zu erbringen, hat das Mitglied keinen Anspruch auf Schadenersatz.
19. Das Mitglied erklärt sich damit einverstanden, dass alle angegebenen Daten gespeichert und vom White Collar Boxing Club für betriebsinterne Statistiken sowie interne organisatorische Zwecke verwendet werden dürfen. Die gespeicherten Daten unterliegen dem Datenschutz.
05. Der Club ist berechtigt, im Falle notwendiger Renovierungsarbeiten
bis zu maximal 14 Tage pro Jahr zu schließen. In diesem Fall verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch um den Zeitraum der Schließung. Sofern dies vom Mitglied gewünscht wird.
16. Befindet sich ein Mitglied mit 4 Mitgliedsbeiträgen im Rückstand, wird der gesamte Mitgliedsbeitrag für die Dauer der Restlaufzeit auf einmal fällig.
06. Sollte es einem Mitglied aus gewissen gesundheitlichen Gründen oder Umständen (Schwangerschaft, Krankheit) unmöglich sein das Angebot des White Collar Boxing Club zu nutzen, ruht der Vertrag für die Dauer des Zustandes. Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich um die Ruhezeit. Der jeweilige monatliche Beitrag wird in der Ruhezeit nicht eingezogen. Eine Erkrankung (auch Schwangerschaft) wird nur dann als Grund für das Ruhen des Vertrages anerkannt, wenn das Mitglied ein ärztliches Attest vorlegt, aus dem sich die Unmöglichkeit der Sportausübung und die Dauer dieser Unmöglichkeit ergibt.
17. Auf dem gesamten Gelände des White Collar Boxing Club gilt die StVO. Für jegliche Unfälle haftet der White Collar Boxing Club nicht. (Eingeschränkter Winterdienst).
07. Bei Vorliegen einer dauerhaften krankheits- oder unfallbedingten Trainingsunfähigkeit kann das Mitglied den Vertrag zum Ende des laufenden Monats kündigen, sofern der wichtige Grund nicht bereits bei Abschluss des Vertrages vorgelegen hat und dem Mitglied bekannt
war. Die außerordentliche Kündigung kann nur innerhalb einer Frist von 2 Wochen ausgesprochen werden. Die Frist beginnt, sobald das Mitglied vom Kündigungsgrund Kenntnis erlangt hat. Eine vorüberge- hende Erkrankung berechtigt nicht zur Kündigung und auch nicht zur anteiligen Kürzung der Mitgliedsbeiträge.
18. Das Mitglied bestätigt, eine Kopie dieser AGB erhalten zu haben. Sollten Teile des Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, bleiben die anderen Vereinbarungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder nichtigen Vereinbarungen tritt eine Regelung in Kraft, die der ursprünglichen Vereinbarung sinngemäß am nächsten kommt. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Jede Änder-ung bedarf der Schriftform. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Seiten ist die Hansestadt Hamburg
08. Sollte es einem Mitglied aus gewissen beruflichen Gründen oder Umständen unmöglich sein das Angebot des White Collar Boxing Club zu nutzen, ruht der Vertrag für die Dauer des Zustandes. Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich um die Ruhezeit. Der jeweilige monat- liche Beitrag wird in der Ruhezeit nicht eingezogen. Der berufliche Grund wird nur unter Vorbehalt als Grund für das Ruhen des Vertrages anerkannt. Und auch nur dann, wenn das Mitglied eine Bescheinigung des Arbeitgebers oder einer vergleichbaren Institution vorlegt, aus dem sich die Unmöglichkeit der Sportausübung und die Dauer dieser Unmöglichkeit ergibt.
19. Der Mitgliedschaftsbeitrag ist im Voraus fällig. Für die Stornierung einer Lastschrift erhebt der White Collar Boxing Club für die anfallenden Bank- und Bearbeitungsgebühren 10,00 Euro pro Rücklastschrift. Bei Zahlungsverzug wird bei der ersten Mahnung eine Gebühr von 2,60 Euro, bei der zweiten Mahnung von 5,20 Euro erhoben. Der Mitgliedsbeitrag wird automatisch bei Erhöhung des gesetzlichen Mehrwertsteuer um die gleiche Steigerungsrate angepasst. Eine Änderung der Bankverbindung oder der Anschrift ist dem White Collar Boxing Club umgehend mitzuteilen.
09. Bei berufsbedingtem Umzug in einen anderen Ort, der Luftlinie mehr als 30 km vom White Collar Boxing Club entfernt liegt, steht dem Mitglied ein Recht auf außerordentliche Kündigung zu. Wirksam wird die Kündigung bei Vorlage der Anmeldebestätigung des neuen Wohn- ortes.
20. Der White Collar Boxing Club behält sich vor zwei Wochen in den gesetzlich festgelegten Sommerferien und in der letzten Dezemberwoche Betriebsferien zu machen. Diese können von den Vorgaben abweichen. Die aktuellen Termine werden ausgehängt. Dieser Angebotsausfall verringert zu keiner Zeit den Mitgliederbeitrag.
10. Das Mitglied wurde darauf hingewiesen, das die Nutzung des Leis- tungsangebotes einen entsprechenden Gesundheitszustand voraus- setzt. Das Mitglied bestätigt mit der Anmeldung, dass es sportgesund ist. Der White Collar Boxing Club schlägt vor, dass das Mitglied im Zweifelsfall vor der Anmeldung einen Arzt konsultiert. Ein entspre- chendes Attest muss jedoch nicht vorgelegt werden. Gesundheitsbe- schädigung durch unsachgemäße Nutzung des Leistungsangebotes hat der White Collar Boxing Club nicht zu vertreten.
21. Das Mitglied erkennt die Hausordnung, die im White Collar Boxing Club aushängt, oder liegt, als verbindlich an.
11. Eine Haftung des White Collar Boxing Club für eventuell auftre- tende Schäden, welche sich eine Person bei der Nutzung des White Collar Boxing Club zuzieht, ist ausgeschlossen. Es sei denn, die Schä- den beruhen auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigem Verhalten des White Collar Boxing Club und / oder seiner Mitarbeiter. In diesem Fall haftet der White Collar Boxing Club im Rahmen seiner Haftpflichtver-sicherung.
22. Der Club Combat Lions nimmt Kündigung nur per Mail unter vertrag@wcbc.de entgegen und bestätigt diese nur per Mail. Kündigungen über den postalischen Weg oder per Einschreiben werden nicht bestätigt.